Maschinenplattformen Stabimat
Arbeitsbühnen
   

INDUSTRIELLE Arbeitsplattformen für Werkzeugmaschinen

Arbeitsbühnen für Arbeitsplätze - Zusatzinformationen



Werkzeugrichtlinie 2009/104/EG

auf die Sicherheit von Maschinen


Gilt für Maschinen, die vor dem 1. Mai 2004 im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden. Ebenso ist eine "neue Maschine" jede Maschine, die nach dem 1. Mai 2004 im EWR erstmals in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurde. Alte Maschinen müssen mindestens die Mindestanforderungen der Richtlinie 2009/104/EG erfüllen, neue Maschinen - die grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.


Gemäß der Richtlinie muss der Arbeitgeber die folgenden Aspekte berücksichtigen, um die Sicherheit der an Maschinen arbeitenden Mitarbeiter zu gewährleisten:
  • Kontrollsystem
  • Der bestimmungsgemäße Gebrauch von Maschinen
  • Schutz vor Gefahren durch Ablösen oder Zerfallen von Maschinenteilen
  • Beleuchtung von Plätzen und Arbeitsplätzen oder Wartung von Maschinen
  • Vom Stromnetz trennen
  • Schutz vor beweglichen Elementen
  • Schutz vor elektrischen Gefahren
  • Sicherheit bei der Maschinenwartung
  • Maschinen starten
  • Sicherer Zugang zu verschiedenen Teilen der Maschine aufgrund ihrer Verwendung
  • Maschinensteuerungen
  • Warnvorrichtungen - Sicherheitszeichen und -signale
  • Schutz vor Gefahren durch geworfene Gegenstände und Freisetzung von Gas, Dämpfen, Flüssigkeiten oder Staub
  • Warnung vor dem Starten der Maschine
  • Schutz vor Feuer und Explosion
  • Not-Halt
  • Stabilität
  • Schutz vor Verbrennungen und Erfrierungen
  • unfertige maschinen
Um die Sicherheit von "alten" Maschinen zu erhöhen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Anforderungen der Richtlinie 2009/104/EG, allgemein als "Werkzeugrichtlinie" bezeichnet, zu erfüllen.

Was müssen Sie tun, um die "alte Maschine" an die Mindestanforderungen anzupassen?
Arbeitgeber mit Maschinen, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, sollten das nachstehende Diagramm befolgen:
  • Erstellen Sie eine Checkliste gemäß den Anforderungen der Richtlinie 2009/104/EG
  • Fragen Sie kompetente Leute im Bereich Maschinenbau
  • Ãœberprüfen Sie die Maschine hinsichtlich der Mindestanforderungen
  • Planen Sie Anpassungsmaßnahmen an die Mindestanforderungen
  • geplante Korrektur- und Anpassungsmaßnahmen durchführen
  • Erstellen Sie die Maschinendokumentation, um die Einhaltung der Mindestanforderungen der Richtlinie zu bestätigen